Winterdienst Rhein-Main: geräumt, gestreut, dokumentiert.
Räum- und Streupflicht abgeben, statt bei jedem Wetterumschwung selbst zu reagieren: Wir räumen und streuen Gehwege, Zufahrten und Parkflächen für Gewerbe und Hausverwaltungen — mit Wetterbeobachtung, Bereitschaft über die ganze Saison und einem Foto-Protokoll zu jedem Einsatz.
- Foto-Protokoll je Einsatz
- Salzfrei gestreut
- Pauschale oder pro Einsatz
- Betriebshaftpflicht

Fouad Labroumani und Yassin Alaoui melden sich persönlich, innerhalb von 24 h.
Winterdienst anfragen
Unverbindlich. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Wir arbeiten unter anderem für
Vier Fälle, in denen Winterdienst Pflicht wird
Die Stadt räumt die Fahrbahn. Alles davor und auf dem Grundstück bleibt Sache des Eigentümers — und damit haftungsrelevant.
Wer die Pflicht abgibt, braucht einen Dienstleister, der sie nachweisbar erfüllt — nicht nur einen, der räumt.
- 1Gehweg vor dem GewerbeobjektDer Gehweg vor Ihrem Grundstück ist per kommunaler Satzung Ihre Pflicht — werktags meist schon ab dem frühen Morgen, an Wochenenden etwas später.
- 2Wohnanlage in der HausverwaltungZugänge, Hauswege und Stellplätze müssen begehbar sein — und die Verwaltung muss im Schadensfall belegen können, dass und wann geräumt wurde.
- 3Parkplatz und Zufahrt mit PublikumsverkehrKunden, Patienten und Lieferverkehr ab Öffnung: Wer Flächen dem Verkehr öffnet, muss sie sicher halten — auch am Wochenende.
- 4Betriebsgelände, Rampen, NotausgängeLaderampen, Tiefgaragenzufahrten und Fluchtwege dürfen nicht vereisen — sonst steht der Betrieb, nicht nur der Gehweg.
Was der Winterdienst umfasst
Gehwege, Zufahrten, Parkflächen und Rampen — maschinell auf großen Flächen, von Hand an Treppen und Engstellen.
Abstumpfende Mittel wie Splitt und Granulat — satzungskonform und schonend für Pflaster, Pflanzen und Grundwasser.
Wir verfolgen die Wetterlage über die gesamte Saison und rücken aus, wenn Schnee oder Glätte drohen — ohne dass Sie anrufen müssen.
Jeder Einsatz wird mit Foto und Zeitstempel dokumentiert. Sie erhalten den Nachweis — im Streitfall Ihr Beleg, dass geräumt wurde.
Flächen, Prioritäten und Preismodell schriftlich festgelegt — als Saisonpauschale oder mit Abrechnung je Einsatz.
Winterdienst und Unterhaltsreinigung aus einer Hand — ein Vertrag, eine Rechnung, eine Nummer.
Warum Betriebe den Winterdienst an uns geben
Foto und Zeitstempel je Einsatz — der Beleg, den Sie im Schadensfall vorlegen können.
Saisonpauschale für Planbarkeit oder Abrechnung pro Einsatz — Sie wählen, wir rechnen beides vor.
Abstumpfende Mittel statt Salz — satzungskonform, schonend für Flächen und Bepflanzung.
Winterdienst und Reinigung aus einer Hand — direkt vom Inhaber, kein Callcenter.
Jeder Einsatz belegt — mit Foto und Uhrzeit.
Im Streitfall zählt, ob geräumt und gestreut wurde — und wann. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel und stellen Ihnen den Nachweis zur Verfügung. Kein Blatt Papier, das verloren geht.
Objektbegehung anfragenIn 4 Schritten in die Saison
- Schritt 1AnfrageObjektadresse, Flächenart und Wunschmodell nennen. Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 h.
- Schritt 2Begehung & FlächenplanWir nehmen Gehwege, Zufahrten und Parkflächen auf und legen Prioritäten fest — vor Ort.
- Schritt 3Angebot in 48 hFestpreis als Saisonpauschale oder Preis je Einsatz — schriftlich, ohne versteckte Posten.
- Schritt 4Bereitschaft ab SaisonstartWetterbeobachtung läuft, Einsätze folgen der Wetterlage — jeder mit Foto-Protokoll.
Was kostet Winterdienst?
Zwei Modelle, ein Festpreis: Die Saisonpauschale deckt Bereitschaft und alle Einsätze der Saison ab — planbar für Hausverwaltungen und Gewerbe. Die Abrechnung pro Einsatz lohnt sich bei kleinen Flächen oder wenigen Wintertagen. Der Preis hängt ab von:
Gut zu wissen
Wer muss räumen — die Stadt oder ich?
Die Fahrbahn räumt in der Regel die Stadt oder ihr Entsorgungsbetrieb. Gehwege, Zugänge und Flächen auf dem Grundstück fallen per kommunaler Satzung meist auf Eigentümer oder Anlieger — diese Pflicht übernehmen wir für Sie.
Ab wann muss geräumt und gestreut sein?
Das regelt jede Stadt in ihrer Satzung: Werktags beginnt die Pflicht meist am frühen Morgen und endet am Abend, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Welche Zeiten für Ihr Objekt gelten, halten wir bei der Begehung fest.
Gibt es eine feste Uhrzeit, zu der Sie da sind?
Wir verfolgen die Wetterlage über die gesamte Saison und rücken aus, sobald Schnee oder Glätte drohen. Eine Uhrzeit-Garantie geben wir bewusst nicht — Wetter hält sich nicht an Termine. Was wir zusagen: Bereitschaft in der ganzen Saison und ein Nachweis für jeden Einsatz.
Saisonpauschale oder pro Einsatz — was ist besser?
Die Pauschale ist planbar und deckt auch strenge Winter ab; die Einsatzabrechnung ist bei kleinen Flächen oder milden Wintern günstiger. Wir rechnen Ihnen nach der Begehung beide Varianten vor.
Warum streuen Sie ohne Salz?
Streusalz ist auf Gehwegen in vielen Kommunen eingeschränkt oder untersagt und schadet Pflaster, Pflanzen und Grundwasser. Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und Granulat — satzungskonform und wirksam.
Wie dokumentieren Sie die Einsätze?
Jeder Einsatz wird mit Foto und Zeitstempel erfasst. Sie erhalten den Nachweis — im Streitfall Ihr Beleg, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde.
Bin ich mit Ihnen aus der Haftung?
Die Räum- und Streupflicht lässt sich vertraglich auf uns übertragen; Auswahl und grundsätzliche Kontrolle des Dienstleisters bleiben beim Auftraggeber. Wie die Übertragung im Rahmenvertrag geregelt wird, klären wir mit Ihnen — und dokumentieren die Ausführung lückenlos.
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Vor dem ersten Frost — die Saison läuft üblicherweise von November bis März, und die Bereitschaft muss vorher stehen. Anfragen im Herbst sichern Kapazität; kurzfristig nehmen wir Objekte auf, soweit die Planung es zulässt.
Übernehmen Sie auch die Unterhaltsreinigung?
Ja — viele Kunden geben uns Winterdienst und Reinigung gemeinsam: ein Ansprechpartner, ein Vertrag, eine Rechnung.
Winterdienst in Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Darmstadt und Eschborn
Bereitschaft und Einsätze im gesamten Rhein-Main — mit eigenen Seiten für die Städte, in denen wir am häufigsten unterwegs sind.
- Winterdienst Wiesbaden→
- Winterdienst Frankfurt→
- Winterdienst Mainz→
- Winterdienst Darmstadt→
- Winterdienst Eschborn→
Ebenso in Rüsselsheim, Hofheim, Bad Homburg und Offenbach — Umlandobjekte nehmen wir nach Begehung auf.

Sie sprechen direkt mit den Inhabern.
Von der Objektbegehung bis zur Abnahme. Kein Callcenter, keine Weiterleitung.
Winterdienst anfragen
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter
- Persönliche RückmeldungInnerhalb von 24 h, direkt von den Inhabern.
- ObjektbegehungVor Ort, Termin nach Vereinbarung.
- Schriftliches AngebotFestpreis mit Leistungsverzeichnis, innerhalb von 48 h nach der Begehung.
Das Formular steht oben auf dieser Seite. Ihre bisherigen Eingaben bleiben erhalten.



