Reinigungsfirma kündigen: Fristen, Ablauf & Musterkündigung
Kurzantwort: Maßgeblich ist zuerst Ihr Vertrag – üblich sind Kündigungsfristen von 4 Wochen bis 3 Monaten zum Monats- oder Quartalsende. Ohne vertragliche Regelung gelten die gesetzlichen Fristen des BGB. Fristlos kündigen können Sie nur aus wichtigem Grund, in der Regel nach schriftlicher Abmahnung. Unten finden Sie ein kostenloses Muster-Kündigungsschreiben zum Kopieren.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihres konkreten Vertrags wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Schritt 1: In den Vertrag schauen
Bevor Sie kündigen, klären Sie vier Punkte in Ihrem Reinigungsvertrag:
- Laufzeit: Gibt es eine Mindestlaufzeit, und wann endet sie?
- Kündigungsfrist: Wie lang ist sie, und zu welchem Termin wirkt sie (Monatsende, Quartalsende)?
- Verlängerungsklausel: Verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn Sie einen Stichtag verpassen?
- Formvorgabe: Verlangt der Vertrag Schriftform oder sogar Einschreiben?
Übliche Fristen im Überblick
| Situation | Frist (Orientierung) |
|---|---|
| Vertraglich geregelt (Standard am Markt) | 4 Wochen bis 3 Monate zum Monats-/Quartalsende |
| Keine Regelung, laufende Reinigung mit Monatsvergütung | i. d. R. bis zum 15. zum Monatsende (§ 621 Nr. 3 BGB) |
| Einmalauftrag (Werkvertrag) | jederzeit kündbar (§ 648 BGB), Vergütungsfolgen beachten |
| Wichtiger Grund (z. B. wiederholte Schlechtleistung trotz Abmahnung) | fristlos möglich (§ 314, § 626 BGB), zeitnah erklären |
Achtung, häufige Verwechslung: Die oft zitierte „2-Wochen-Frist in der Gebäudereinigung” stammt aus dem Rahmentarifvertrag und betrifft Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte – nicht Ihren Kundenvertrag mit der Firma.
Fristlose Kündigung: nur mit sauberer Vorarbeit
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus – etwa anhaltend mangelhafte Leistung, Unzuverlässigkeit oder Vertrauensbruch. Damit sie Bestand hat, gilt in der Praxis:
- Mängel dokumentieren: Fotos, Daten, betroffene Bereiche, ggf. Zeugen.
- Schriftlich abmahnen: Mangel konkret benennen und angemessene Frist zur Abhilfe setzen (§ 314 Abs. 2 BGB).
- Bei erneutem Verstoß zeitnah fristlos kündigen: Bei Dienstverträgen gilt eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes (§ 626 Abs. 2 BGB).
- Grund benennen: Auf Verlangen müssen Sie den Kündigungsgrund mitteilen.
So kündigen Sie richtig: der Ablauf
- Vertrag prüfen (Frist, Termin, Form, Verlängerungsklausel).
- Kündigungstermin berechnen und Puffer einplanen.
- Schriftlich kündigen – per Einschreiben mit Rückschein oder gegen schriftliche Empfangsbestätigung.
- Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Enddatum anfordern.
- Übergabe organisieren: Schlüssel, Transponder, Alarmcodes, Zugänge dokumentiert zurücknehmen.
- Neuen Dienstleister nahtlos zum Vertragsende starten lassen.
Muster-Kündigungsschreiben (ordentliche Kündigung)
[Ihr Name / Firma]
[Adresse]
[Name der Reinigungsfirma]
[Adresse]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Reinigungsvertrags Nr. [Vertragsnummer] – Objekt [Adresse des Objekts]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich/kündigen wir den oben genannten Reinigungsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, nach meiner/unserer Berechnung zum [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir/uns den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Die Übergabe von Schlüsseln und Zugängen stimmen wir rechtzeitig vor dem Endtermin ab.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Formulierungen wie „zum nächstmöglichen Termin” sichern Sie ab, falls Sie die Frist falsch berechnet haben – die Kündigung bleibt dann zum korrekten Termin wirksam.
Nahtloser Übergang statt Reinigungslücke
Die Kündigung ist nur die halbe Arbeit – entscheidend ist, dass Ihr Objekt ab Tag eins nach Vertragsende weiter zuverlässig gereinigt wird. Wie Sie Angebote vergleichen, das Leistungsverzeichnis übergeben und typische Wechselhürden umgehen, zeigt unser ausführlicher Guide: Reinigungsfirma wechseln: Anleitung, Fristen & Checkliste.
Bei Apriori Cleaning erhalten Sie nach der Objektbegehung innerhalb von 48 Stunden ein Festpreisangebot, einen festen Ansprechpartner und einen Starttermin, den wir exakt auf Ihr Vertragsende legen – für Büros und Objekte im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Mehr zur laufenden Betreuung: Unterhaltsreinigung.
Neue Reinigungsfirma gesucht?
Festpreisangebot in 48 Stunden nach Objektbegehung, Start exakt zu Ihrem Vertragsende – 4,7 ★ bei Google (37 Rezensionen).
Jetzt Angebot anfordernHäufige Fragen zur Kündigung des Reinigungsvertrags
Wie lange ist die Kündigungsfrist ohne schriftlichen Vertrag?
Gibt es keine vertragliche Regelung, gelten die gesetzlichen Fristen. Bei laufenden Reinigungsverträgen mit monatlicher Vergütung kann in der Regel nach § 621 Nr. 3 BGB spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Einmalige Reinigungen (Werkvertrag) kann der Auftraggeber nach § 648 BGB grundsätzlich jederzeit kündigen – der Anbieter behält dann aber einen Teil des Vergütungsanspruchs.
Kann ich meine Reinigungsfirma fristlos kündigen?
Nur aus wichtigem Grund, etwa bei wiederholter erheblicher Schlechtleistung trotz schriftlicher Abmahnung (§ 314, § 626 BGB). Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und Daten, mahnen Sie schriftlich mit Fristsetzung ab und sprechen Sie die fristlose Kündigung zeitnah nach dem letzten Vorfall aus. Ohne vorherige Abmahnung ist eine fristlose Kündigung meist angreifbar.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Viele Verträge sehen Schriftform vor – dann ja. Auch ohne Schriftformklausel empfehlen wir dringend die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung, damit Zugang und Datum nachweisbar sind.
Was tun bei einer automatischen Verlängerungsklausel?
Prüfen Sie, bis wann Sie spätestens kündigen müssen, um die Verlängerung zu stoppen – und tragen Sie sich eine Erinnerung deutlich vor diesem Stichtag ein. Bei Verträgen mit Verbrauchern setzt § 309 Nr. 9 BGB solchen Klauseln enge Grenzen; im B2B-Bereich sind längere Bindungen zulässig, unterliegen aber ebenfalls der AGB-Kontrolle. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Gilt die 2-Wochen-Frist aus dem Tarifvertrag der Gebäudereinigung?
Nein – diese häufig zitierte Frist stammt aus dem Rahmentarifvertrag und gilt für Arbeitsverhältnisse zwischen Reinigungsfirmen und ihren Beschäftigten. Für Ihren Kundenvertrag mit der Reinigungsfirma ist sie ohne Bedeutung; dort zählen Vertrag und BGB.
Wie vermeide ich eine Lücke zwischen alter und neuer Reinigungsfirma?
Beauftragen Sie den neuen Dienstleister mit Startdatum zum Vertragsende des alten – seriöse Anbieter legen den Beginn flexibel. Planen Sie eine kurze Übergangswoche für Objekteinweisung, Schlüsselübergabe und Leistungsverzeichnis. Eine komplette Anleitung finden Sie in unserem Wechsel-Guide.
Alle rechtlichen Angaben: Stand 2026, allgemeine Information ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.