Reinigungsfirma wechseln: Anleitung, Fristen & Checkliste (2026)

Kurzantwort: So wechseln Sie Ihre Reinigungsfirma

1. Vertrag prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist (üblich sind 4 Wochen bis 3 Monate) und automatische Verlängerungsklauseln. 2. Schriftlich und nachweisbar kündigen – nicht telefonisch. 3. Parallel neuen Anbieter mit identischem Leistungsverzeichnis vergleichen und beauftragen. 4. Übergabe mit klarem Stichtag planen: Schlüssel, Flächenpläne, Alarmcodes. So entsteht keine einzige ungereinigte Woche.

Die meisten Unternehmen bleiben Jahre bei einer Reinigungsfirma, mit der sie unzufrieden sind – nicht aus Überzeugung, sondern weil der Wechsel kompliziert wirkt. Er ist es nicht. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Reinigungsvertrag sauber beenden, welche Fristen gelten, welche Hürden manche Anbieter bewusst einbauen – und wie Sie den Übergang ohne Reinigungslücke organisieren.

8 Warnsignale: Wann sich der Wechsel lohnt

Einzelne schlechte Tage hat jeder Dienstleister. Ein Wechsel lohnt sich, wenn Probleme zum Muster werden:

  1. Wiederkehrende Mängel trotz Reklamation – dieselben Ecken, dieselben Beschwerden, Monat für Monat.
  2. Ständig wechselndes Personal – niemand kennt Ihr Objekt, Einarbeitung passiert auf Ihre Kosten.
  3. Kein fester Ansprechpartner – Sie erklären Ihr Anliegen jedes Mal einer anderen Hotline.
  4. Unerreichbarkeit im Problemfall – auf E-Mails kommt tagelang keine Antwort.
  5. Schleichende Preiserhöhungen – ohne nachvollziehbare Begründung oder Leistungsplus.
  6. Vages Leistungsverzeichnis – niemand kann sagen, was eigentlich vertraglich geschuldet ist.
  7. Fehlende Dokumentation – keine Nachweise, keine Qualitätskontrollen, keine Protokolle.
  8. Ihr Team beschwert sich – Mitarbeitende und Besucher bemerken den Zustand zuerst.

Treffen drei oder mehr Punkte zu, kostet Sie das Festhalten am alten Vertrag mehr als der Wechsel: intern verbrauchte Zeit für Reklamationen, unzufriedene Mitarbeitende und einen Eindruck bei Kunden, den keine Imagebroschüre repariert.

Vertrag prüfen: Laufzeit & Kündigungsklauseln

Bevor Sie irgendetwas kündigen: Holen Sie den Vertrag aus dem Ordner. Drei Klauseln entscheiden über Ihren Zeitplan:

KlauselTypische RegelungWorauf Sie achten müssen
Laufzeit1–2 Jahre ErstlaufzeitKündigung oft nur zum Laufzeitende möglich
Verlängerungautomatisch um 12 MonateVerpassen Sie das Fenster, sitzen Sie ein weiteres Jahr fest
Kündigungsfrist4 Wochen bis 3 Monate, oft zum Monats- oder QuartalsendeFristbeginn und Bezugspunkt (Zugang des Schreibens!) prüfen
FormSchriftformKündigung per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung

Notieren Sie sich zwei Daten: den letzten möglichen Kündigungstermin und das Vertragsende. Der Zeitraum dazwischen ist Ihr Planungsfenster für den neuen Anbieter.

Kündigungsfristen: Was üblich ist – und wann Sie fristlos kündigen können

Bei gewerblichen Reinigungsverträgen sind Kündigungsfristen zwischen 4 Wochen und 3 Monaten marktüblich, meist zum Monats- oder Quartalsende. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Vertrag – gesetzlich vorgeschriebene Einheitsfristen gibt es für Gewerbekunden nicht.

Ordentliche Kündigung

Der Normalfall: Sie kündigen fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, ohne Begründung. Wichtig ist der nachweisbare Zugang beim Anbieter – Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit bestätigtem Empfang. Das Datum des Zugangs, nicht des Absendens, startet die Frist.

Außerordentliche Kündigung bei Schlechtleistung

Bei Dauerschuldverhältnissen wie Reinigungsverträgen ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich (§ 314 BGB) – aber die Hürde ist hoch. In der Praxis brauchen Sie: dokumentierte Mängel (Fotos mit Datum, Mängelprotokolle), mindestens eine schriftliche Abmahnung mit Fristsetzung zur Nachbesserung und die fortgesetzte Schlechtleistung danach. Ohne diese Kette hält eine fristlose Kündigung selten – im Zweifel lohnt vor dem Schritt eine kurze anwaltliche Prüfung. Häufig ist die pragmatischere Lösung: ordentlich kündigen und die Restlaufzeit für einen sauberen Übergang nutzen.

Die 5 Wechselhürden, die manche Anbieter bewusst einbauen

Wir sind selbst Gebäudereiniger – und sehen bei übernommenen Objekten immer wieder dieselben Vertragskonstruktionen, die Kunden das Gehen schwer machen sollen. Hier sind sie, inklusive Gegenmittel:

HürdeSo funktioniert sieSo umgehen Sie sie
1. Automatische JahresverlängerungVertrag verlängert sich still um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigenKündigungstermin sofort in den Kalender – mit Erinnerung 4 Wochen davor
2. Enges KündigungsfensterKündigung nur zum Laufzeitende mit 3 Monaten Frist – das Fenster ist wenige Wochen großVorsorglich zum nächstmöglichen Termin kündigen, auch wenn der Nachfolger noch nicht feststeht
3. Vages LeistungsverzeichnisOhne definierte Leistungen können Sie Angebote nicht vergleichen – und Mängel schwer belegenEigenes Raumbuch erstellen: Räume, Flächen, Intervalle. Das wird die Ausschreibungsbasis
4. KombiverträgeReinigung, Verbrauchsmaterial und Winterdienst in einem Vertrag – Teilkündigung ausgeschlossenBeim neuen Vertrag Leistungen getrennt kündbar vereinbaren
5. Übergabe-BürokratieSchlüssel- und Materialrückgabe wird verzögert, Kautionen und Restforderungen werden aufgerechnetÜbergabeprotokoll mit Stichtag schriftlich vereinbaren, Schlüsselliste von Anfang an führen

Keine dieser Klauseln ist illegal – aber alle verraten etwas über das Geschäftsmodell. Ein Anbieter, der Kunden über Vertragsklauseln hält statt über Leistung, hat seine Prioritäten gesetzt.

In 7 Schritten wechseln – ohne Reinigungslücke

SchrittWannWas zu tun ist
1. Vertrag & Fristen prüfensofortLaufzeit, Kündigungstermin, Form – beide Stichtage notieren
2. Mängel dokumentierenlaufendFotos, Protokolle, Reklamations-E-Mails sammeln – als Verhandlungs- und ggf. Kündigungsgrundlage
3. Leistungsverzeichnis erstellenWoche 1–2Räume, Flächen, Intervalle, Sonderleistungen – die Basis für vergleichbare Angebote
4. Angebote einholenWoche 2–42–3 Anbieter mit identischem Verzeichnis anfragen; auf Objektbegehung bestehen
5. Fristgerecht kündigenvor dem StichtagSchriftlich, nachweisbar, mit Bitte um Kündigungsbestätigung
6. Übergabe organisierenletzte 4 WochenSchlüssel, Transponder, Alarmcodes, Flächenpläne; Übergabeprotokoll mit altem Anbieter
7. Start eng begleitenWoche 1–4 nach StartKurze Feedbackschleifen mit dem neuen Ansprechpartner, Leistungsverzeichnis nachschärfen

Der wichtigste Trick gegen die Reinigungslücke: Terminieren Sie den Start des neuen Anbieters auf den ersten Werktag nach Vertragsende des alten – und die Objektbegehung mit dem neuen Team bereits in die letzten zwei Wochen der Restlaufzeit. So kennt das neue Team Ihr Gebäude am Tag 1.

Was passiert mit dem Reinigungspersonal? (§ 613a BGB)

Eine häufige Sorge beim Wechsel: „Müssen wir das Personal der alten Firma übernehmen?“ Die kurze Antwort für Auftraggeber: Nein – das ist nicht Ihr Problem. Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB betrifft die beiden Reinigungsfirmen, nicht Sie als Kunden.

Die Details: Eine reine Funktionsnachfolge – also der bloße Wechsel des Dienstleisters für dieselbe Aufgabe – ist nach ständiger Rechtsprechung kein Betriebsübergang. Anders kann es aussehen, wenn der neue Anbieter einen wesentlichen Teil des bisherigen Reinigungsteams übernimmt: In personalintensiven Branchen wie der Gebäudereinigung kann das einen Betriebsübergang auslösen – mit der Folge, dass Arbeitsverhältnisse samt Besitzstand auf den neuen Anbieter übergehen. In der Praxis regeln das die beiden Firmen unter sich; seriöse Anbieter kennen die Rechtslage und kalkulieren entsprechend.

Den richtigen neuen Anbieter auswählen: 6 Kriterien

Der Wechsel lohnt nur, wenn der neue Anbieter wirklich besser ist. Diese sechs Kriterien trennen seriöse Reinigungsfirmen von den Kandidaten für den nächsten Wechsel:

  1. Schriftliches Leistungsverzeichnis: Jede Leistung, jede Frequenz, jeder Raum schwarz auf weiß. Ohne Leistungsverzeichnis gibt es später keinen Maßstab für Reklamationen.
  2. Festpreis statt Schätzung: Ein Anbieter, der ohne Objektbegehung einen Preis nennt, rät. Seriös ist: Begehung, dann verbindliches Festpreisangebot.
  3. Fester Ansprechpartner: Bei Problemen eine Person mit Namen und Durchwahl – keine Hotline, kein Ticketsystem.
  4. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis geben lassen. Bei Glas- und Fassadenarbeiten Pflicht, bei Unterhaltsreinigung dringend zu empfehlen.
  5. Tariftreue: Der Branchentarif Gebäudereinigung sieht 2026 in Lohngruppe 1 15,00 €/Stunde vor. Ein Angebot, das deutlich darunter kalkuliert, funktioniert nur mit Tricks – zu Ihren Lasten.
  6. Regionale Referenzen: Vergleichbare Objekte in Ihrer Region, idealerweise mit Ansprechpartnern, die man fragen darf.

So machen wir es bei Apriori

Nach einer kostenlosen Objektbegehung erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot – und für die gesamte Zusammenarbeit einen festen Ansprechpartner. Ein Kunde aus dem Rhein-Main-Gebiet nach dem Wechsel zu uns: „schneller und sauberer als die vorherige Firma“ – weitere Stimmen unter Referenzen.

Details zu Leistungen und Abläufen: Unterhaltsreinigung · Preisrahmen: Was kostet Büroreinigung 2026?

Muster-Kündigungsschreiben

Kurz, schriftlich, nachweisbar – mehr braucht eine ordentliche Kündigung nicht. Per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung zustellen:

[Ihr Firmenname, Anschrift]
[Reinigungsfirma, Anschrift]
[Ort, Datum]

Kündigung des Reinigungsvertrags Nr. [Vertragsnummer] – Objekt [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir den oben genannten Vertrag über Reinigungsleistungen fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, nach unserer Berechnung zum [Datum]. Sollte die Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, gilt die Kündigung zu diesem Termin.

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Einer automatischen Vertragsverlängerung widersprechen wir vorsorglich.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unterschrift]

Wichtig: Die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“ sichert Sie ab, falls Sie die Frist falsch berechnet haben – die Kündigung bleibt dann trotzdem wirksam.

Checkliste: Reinigungsfirma wechseln ohne Lücke

  • ☐ Vertrag prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung, Schriftformklausel
  • ☐ Mängel dokumentieren (Fotos, Daten, Reklamations-E-Mails) – auch bei ordentlicher Kündigung nützlich
  • ☐ Kündigungstermin berechnen und Erinnerung 2 Wochen vor Fristablauf setzen
  • ☐ 2–3 Angebote mit Objektbegehung einholen, Leistungsverzeichnisse vergleichen
  • ☐ Kündigung schriftlich und nachweisbar zustellen, Bestätigung anfordern
  • ☐ Neuen Vertrag erst nach bestätigtem Altvertragsende starten lassen – Beginn: erster Werktag nach Vertragsende
  • ☐ Übergabe organisieren: Schlüssel, Alarmcodes, Zugangszeiten, Ansprechpartner
  • ☐ Objektbegehung mit dem neuen Anbieter in den letzten 2 Wochen der Restlaufzeit

Häufige Fragen zum Wechsel der Reinigungsfirma

Welche Kündigungsfrist gilt für Reinigungsverträge?

Es gilt die Frist aus Ihrem Vertrag – üblich sind 4 Wochen bis 3 Monate zum Monats- oder Quartalsende. Eine gesetzliche Standardfrist gibt es für Gewerbeverträge nicht. Prüfen Sie zusätzlich die automatische Verlängerungsklausel.

Kann ich meiner Reinigungsfirma fristlos kündigen?

Nur bei einem wichtigen Grund nach § 314 BGB – etwa wiederholten, dokumentierten Mängeln trotz Abmahnung mit Fristsetzung. Die Hürde ist hoch; im Zweifel vorher anwaltlich prüfen lassen und parallel ordentlich kündigen.

Muss der neue Anbieter das alte Reinigungspersonal übernehmen?

Für Sie als Auftraggeber ist das nicht relevant – ein möglicher Betriebsübergang nach § 613a BGB ist Sache der beiden Reinigungsfirmen. Eine reine Funktionsnachfolge löst keinen Betriebsübergang aus.

Wie vermeide ich eine Reinigungslücke beim Wechsel?

Neuen Vertrag erst nach schriftlich bestätigtem Ende des Altvertrags starten lassen – idealerweise am ersten Werktag danach. Objektbegehung und Schlüsselübergabe in die letzten zwei Wochen der Restlaufzeit legen.

Was kostet der Wechsel der Reinigungsfirma?

Der Wechsel selbst kostet nichts – Angebote und Objektbegehungen sind bei seriösen Anbietern kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie sich vorzeitig aus einem laufenden Vertrag herauskaufen wollen.

Woran erkenne ich einen seriösen neuen Anbieter?

Schriftliches Leistungsverzeichnis, Festpreis nach Objektbegehung, fester Ansprechpartner, nachgewiesene Betriebshaftpflicht, Tariflohn (2026: 15,00 €/h in Lohngruppe 1) und regionale Referenzen.

Fazit: Der Wechsel ist einfacher, als Ihr Vertrag aussieht

Die meisten Wechselhürden sind Papiertiger: Wer seinen Vertrag kennt, Fristen im Kalender hat und den neuen Anbieter nahtlos anschließen lässt, wechselt ohne Lücke und ohne Mehrkosten. Entscheidend ist, dass der neue Anbieter besser ist als der alte – sonst wiederholt sich das Spiel in zwei Jahren.

Unzufrieden mit Ihrer aktuellen Reinigungsfirma?

Wir prüfen unverbindlich, wann Ihr Vertrag kündbar ist, und erstellen nach einer kostenlosen Objektbegehung innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot – mit einem festen Ansprechpartner für Ihr Objekt.

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